Zum Inhalt springen
Startseite » Zaunkosten mit Nachbar teilen

Zaunkosten mit Nachbar teilen

Zaunkosten – sind diese mit dem Nachbarn teilbar?

Es wird eine Zeit kommen, indem Sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen werden.
Die Gründe können dabei sehr vielfältig sein und macht das schon recht komplexe Thema nicht einfacher.
Zum Beispiel haben Sie und Ihr Nachbar sich neue Häuser bauen lassen und nun wollen Sie die Abgrenzung klarer gestalten. Baut nun jeder auf seiner Seite einen Zaun oder direkt auf der Grundstücksgrenze? Was für ein Zaun kann oder muss es sein? Wie viel Mitspracherecht hat mein Nachbar?
Etwas Einfacheres kann aber auch sein, dass der vorhandene Zaun erneuert werden muss, weil er demoliert ist und keinen geeigneten Schutz bietet. Die Gefahr geht aber vom Nachbarn aus, weil er einen Hund besitzt. Muss er nun den Zaun bezahlen?

Egal aus welchem Grund nun die Frage aufkommt, wer nun die Kosten des Zauns tragen muss, nicht selten ist es Anlass für sehr teure Rechtsstreitigkeiten.
Um dies gar nicht soweit kommen zu lassen, möchten wir mit diesem Blog in dem komplexen Thema ein bisschen Klarheit zu verschaffen.

Was bedeutet Einfriedung!

Der Begriff Einfriedung oder auch Umfriedung bezeichnet eine Anlage an oder auf einer Grundstücksgrenze zur Abgrenzung eines Grundstücks ganz oder teilweise.
Dies geschieht nicht nur durch Zäune, sondern es zählen auch Mauern, Hecken, Wälle und Gräben dazu.

Was ist die Funktion der Einfriedung?

  • Schutz gegen unbefugtes Betreten von Menschen, wilden Tieren oder Nutztieren
  • Schutz gegen witterungs- und verkehrsbedingte Einwirkungen von außen Lärm, Wind, Sonne, Schmutz etc.
  • Schutz vor unerwünschter Einsicht
  • eigene Nutztiere einzugrenzen
  • gefährliche Bereiche abzugrenzen

Muss ich mein Grundstück einfrieden?

Ob dies sein muss oder nicht, ist abhängig von der Einfriedungspflicht.
Mit anderen Worten drückt es aus, ob Sie die Kosten alleine tragen werden.
Ihr Nachbar kann von Ihnen Verlangen eine Einfriedung zu seinem Grundstück bauen zu lassen. Diese Einfriedungspflicht existiert jedoch nicht überall!

In welchen Bundesländern gibt es eine Einfriedungspflicht und wo nicht?

  • Keine Einfriedungspflicht: Baden-Württemberg (im Ortskern), Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen
  • Einfriedungspflicht, wenn Einfriedung ortsüblich ist: Berlin, Brandenburg
  • Einfriedungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke innerorts auf Verlangen des Nachbarn: Baden-Württemberg (in Außenbezirken), Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Verschiedene Bundesländer, unterschiedliche Regelungen!

Sollte es eine Pflicht zur Einfriedung geben, wird je nach Bundesland eine von 2 Regelungen genommen.

  • Gemeinsame Einfriedung: Beide Nachbarn teilen sich die Kosten für den Zaun zu gleichen Teilen (§ 922 BGB).
  • Rechtseinfriedung: Bei der Rechtseinfriedung gilt die Regel, dass bei zwei nebeneinanderliegenden Grundstücken derjenige Eigentümer den Zaun bezahlen muss, dessen Grundstück – von der Straße aus gesehen – auf der linken Seite liegt. Er zahlt also den Zaun auf seiner rechten Seite. Diese Regelung ist ein Überbleibsel aus dem allgemeinen preußischen Landrecht und gilt auch nur in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass Sie nur den Zaun alleine bezahlen müssen, wenn Sie in einem der 3 Bundesländer Berlin, Brandenburg oder Niedersachsen wohnen und sich auf der linken Seite befinden.

Welche Art von Zaun muss ich bezahlen?

Dieser Punkt verursacht ebenfalls oft Streitigkeiten unter Nachbarn.
Während der eine einen schmiedeeisernen Zaun möchte, will der andere doch lieber einen rustikalen Holzzaun.
Grundsätzlich werden die Kosten einer ortsüblichen Einfriedung als Orientierung genutzt.

Was bedeutet ortsübliche Einfriedung?

Eine Einfriedung ist in Ihrer Art und Höhe ortsüblich, wenn Sie in einem Ortsteil oder einer Siedlung nicht nur vereinzelt, sondern in einigen Grundstücken vorkommt.

Gibt es immer eine ortsübliche Regelung?

Nein, es kann durchaus vorkommen, dass es keine Regelung dazu gibt.
Dafür gibt es landesrechtliche Vorschriften in Form von Auffangregelungen.

Diese sind für die einzelnen Bundesländer folgende:

  • Brandenburg: 1,25 m hoher Maschendrahtzaun (§ 32 NachbG Brandenburg)
  • Berlin: 1,25 m hoher Maschendrahtzaun (§ 23 NachbG Berlin)
  • Niedersachsen: bis zu 1,20 m hoher Zaun (§ 28 NachbG Niedersachsen)
  • Hessen: 1,20 m hoher Maschendrahtzaun (§ 15 NachbG Hessen)
  • Rheinland-Pfalz: 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht (§ 39 NachbG RLP)
  • Nordrhein-Westfalen: 1,20 m hohe Mauer oder Zaun (§ 35 NachbG NRW)
  • Sachsen-Anhalt: bis zu 2,00 Meter hoher Zaun (§ 23 NachbG Sachsen-Anhalt)
  • Saarland: 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht (§ 43 NachbG Saarland)
  • Schleswig-Holstein: 1,20 m hoher Zaun aus Maschendraht (§ 31 NachbG Schleswig-Holstein)
  • Thüringen: 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht (§ 39 NachbG Thüringen)

Wer bezahlt den Unterhalt des Zaunes?

Die Unterhaltskosten für Grenzeinrichtungen tragen regelmäßig die beiden Nachbarn gemeinsam (§§ 921 – 922 BGB).

Wer bezahlt Wie viel, wenn der Nachbar doch einen teureren Zaun möchte?

Wir nehmen an, dass Sie beide zu gleichen Teilen den Zaun bauen müssen.
Ihr Nachbar will einen Holzzaun und Sie wollen den Maschendrahtzaun.

Ein Holzzaun kostet (nur fiktiv angenommen) 1000€ und der Maschendrahtzaun 200€.
Beim Maschendrahtzaun würden Sie beide 200€ : 2 = 100€ bezahlen.
Beim Holzzaun würde es um einiges teurer und zwar 1000€ : 2 = 500€.

Weil aber der Nachbar den Holzzaun will und nicht Sie, rechnen wir die 100€ von den 1000€ ab und erhalten 900€.

Am Ende würden Sie beim Bau des Holzzaunes nur 100€ bezahlen und Ihr Nachbar 900€.

Was ist mit den Bundesländern ohne Einfriedungspflicht?

In 6 Bundesländern gibt es keine Einfriedungspflicht. Was passiert nun dort?
Unabhängig von der Einfriedungspflicht gibt es in allen Ländern das Nachbarrechtsgesetz.
In diesem sind die Regelungen für die Kosten für Einfriedungen geregelt.

In jedem Fall kann der Nachbar die Errichtung einer Einfriedung nicht verlangen.
Jeder kann aber auf seinem Grundstück einen Zaun selbstständig errichten.
Die Herstellungskosten und Unterhaltskosten trägt dann jeder selbst.

Fazit:

Es gibt einige Dinge, die Sie beachten müssen. Am einfachsten ist es, schon frühzeitig mit dem Nachbarn eine gemeinsame Vereinbarung zu treffen.
Sollte dies nicht funktionieren, dann schauen Sie in Ihrem Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes nach.
Eine andere Möglichkeit ist es, Ihren ortsansässigen Bauhof zu kontaktieren.
Oftmals erhalten Sie schon dort eine kompetente Aussage und dies nicht nur zum Thema „Zaunkosten“.

2 Gedanken zu „Zaunkosten mit Nachbar teilen“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich wohne in Baden-Württemberg und unser Nachbar zur Rückseite/Gartenbereich unseres Hauses hatte angefragt, eine neuen Zaun aufzustellen. Obwohl dieser prinzipiell noch intakt ist. Außerdem fragte er ob wir uns die Kosten für den neuen Zaun teilen könnten. Mir stellt sich jetzt die Frage ob ich dazu verpflichtet bin mich an den Kosten zu beteiligen, da es ja in BW keine Einfriedungspflicht gibt und der Zaun auf der Grundstücksgrenze steht.

    Mfg

    1. Hallo Martin,

      vielen Dank für Ihre Anfrage. Für diese spezifische Fragestellung würden wir Ihnen raten, die genauen rechtlichen Bestimmungen und Regelungen bezüglich des Nachbarrechts in Baden-Württemberg zu prüfen, um sicherzustellen, dass Sie die Situation korrekt einschätzen. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, sich rechtlichen Rat von einem Anwalt oder einer Rechtsberatungsstelle einzuholen.

      Beste Grüße
      i.A. Loewenstein Zauntown GmbH

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert